Fahrschule Noll

Führerschein­klassen

Führerscheinklassen L&T

Sicher unterwegs mit Traktor und Zugmaschinen: Für Fahrzeuge im land- und forstwirtschaftlichen Bereich braucht man die Führerscheinklassen L oder T, die bereits von Jugendlichen ab einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden können.

Klasse L

Zugmaschinen die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen mit Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, auch mit Anhängern.

biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h, 18 Jahre bei 60 km/h
Einschluss der Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Fahrzeugkombination bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse T und einem Anhänger 

– Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
– Zweileitungs-Bremsanlage
– Anhänger mit geschlossener Ladefläche
– Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mind. 4,5 m
– Länge der Fahrzeugkombination mind. 7,5 m