Fahrschule Noll

Führerschein­klassen

Führerscheinklassen B

Endlich Auto fahren – für viele junge Menschen bedeutet der Führerschein vor allem Unabhängigkeit und Erwachsensein. Mit dem Führerschein Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder kleine LKW) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Bereits ab 17 Jahren ist dieser Führerschein mit „Begleitetem Fahren“ möglich. Wer zusätzlich noch einen Anhänger oder Wohnwagen an sein Fahrzeug hängen möchte, benötigt je nach Gesamtgewicht noch die Klasse BE ergänzend.

Klasse B

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz), inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

 

Anhänger über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Dreirädrige KFZ im Inland, ab 21 Jahren mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Anhänger mit zGM bis 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zGM über 750 kg, wenn zGM der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg

keine Klasse erforderlich

biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre *
Vorbesitz:
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

*Antrag BF17, Beiblätter Begleitpersonen sowie deren Führerscheinkopien – Voraussetzung Begleitperson mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B, nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg. Das Model BF17 gilt nur innerhalb Deutschlands. Der Antrag kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden, die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.

B Schlüsselzahl 78

Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Alles andere bleibt gleich wie bei der Klasse B. 

 

Die Automatikbeschränkung kann durch eine Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufgehoben werden. Oder durch einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde auf Schlüsselzahl B197 unter Vorlage des Nachweises über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.

B Schlüsselzahl 197

Seit dem 1. April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte „Automatikregelung“. Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden. 

 

Wird bei einer Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug der Behörde oder der Prüforganisation eine Bescheinigung über eine Schaltausbildung nach Anlage 7 FahrschAusbO vorgelegt, erfolgt keine Automatikbeschränkung. Der Nachweis der Schaltkompetenz erfolgt über Eintrag der Schlüsselzahl 197 im Führerschein.

Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Mindestens 15-minütiger Test bei der Fahrschule. Nachweis, dass der Bewerber das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann. Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an der Ausbildung und das Bestehen des Tests. Unterzeichnung (auch elektronisch möglich) von Fahrschule und Bewerber.

Wenn man als Inhaber der Führerscheinklasse B 197 z.B. einen BE Führerschein erwerben möchte und die dazu notwendige praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, dann darf derjenige Klasse BE Züge nur mit automatikgetriebenen Zugfahrzeugen fahren. Deshalb bekommt er die Schlüsselzahl 78 für die Klasse BE eingetragen. Das gleiche gilt für die Klassen C1, C, D1, D. Wenn die praktische Erweiterungsprüfung auf einem Schaltgetriebe absolviert wird, wird der Eintrag Schlüsselzahl 78 vermieden.

Der Eintrag B197 kann zur Zeit nicht analog zur Schlüsselzahl 78 mit einer Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufgehoben werden.

B 96

Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 4.250 kg nicht übersteigen.

zGM des Anhängers über 750 kg
zGM der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre, (17 Jahre )
Ausbildung: mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 3,5 Stunden Praxis. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Erfolgreiche Ausbildung. Diese reichen sie zusammen mit einem biom. Passbild bei Ihrer Führerscheinstelle ein
Prüfung: keine

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Anhänger oder Sattelanhänger
zGM des Anhängers über 750 kg, aber maximal 3.500 kg

Klasse B

biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre
Vorbesitz: B
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: Praxis