Fahrschule Noll

Führerschein­klassen

Führerscheinklassen C

Wer an das Steuer von großen und schweren Fahrzeugen möchte, braucht eine entsprechende Fahrerlaubnis für LKW‘s – zum Beispiel einen Führerschein der Klassen C. Je nach zulässigem Gesamtgewicht oder ob mit Anhänger, ergeben sich verschiedene Führerscheinklassen.

Klasse C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als
7.500 kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz), inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg.

biom. Passbild
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 1 Jahr
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 2 Jahre

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: 
Ausbildung: 
Theorie und Praxis
Prüfung: 
Theorie und Praxis

Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre. Bei allen Klasse C !

Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 12.000 kg oder der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 12.000 kg

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zGM Anhänger über 750 kg
zGM der Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zGM Anhänger über 3.500 kg
zGM Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg

biom. Passbild
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 1 Jahr
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 2 Jahre

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre. Bei allen Klasse C !

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (nicht mehr
als 8 Sitzplätze außer Führersitz ) inkl. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
höchstens 750 kg.

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger: 
mit zGM nicht mehr als 750 kg

biom. Passbild
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 1 Jahr
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 2 Jahre

Mindestalter: 21, 18*
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre. Bei allen Klasse C !

*18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation, oder für Personen nach Abschluss einer Berufsausbildung z.B. Berufskraftfahrer*in, oder nur im Inland beim Führen von Einsatzfahrzeugen und oder Reparaturfahrten

Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig.

Klasse CE

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
zG Anhänger über 750 kg

biom. Passbild
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 1 Jahr
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als 2 Jahre

Mindestalter: 21, 18*
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

*18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation, oder für Personen nach Abschluss einer Berufsausbildung z.B. Berufskraftfahrer*in,

Seit 10.09.2009 ist eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung nötig.