Ob Mofa, Roller oder Motorrad – wer ein motorisiertes Zwei- oder Dreirad fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A.
Je nach Hubraum und Leistung ergeben sich hier verschiedene Führerscheinklassen und Altersgrenzen.
Krafträder (auch mit Beiwagen):
über 50 cm³ oder
über 45 km/h bbH
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
über 50 cm³ oder
über 45 km/h und über 15 kW
Wer 2 Jahre im Besitz der Klasse A2 ist benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A lediglich eine praktische Prüfung
biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Mindestalter:
Direkteinstieg: 24 Jahre
Aufstieg von Klasse A2: 20 Jahre
Für dreirädrige Kfz: 21 Jahre
* Die Klasse A Schlüsselzahl 80 stellt die Möglichkeit dar die Klasse A mit bereits 21 Jahren zu erwerben, die Ausbildung und Prüfung wird auf der Klasse A absolviert, bis zum erreichen des 24. Lebensjahres dürfen Krafträder der Klasse A2 geführt werden (Motorräder bis zu 35 kW gedrosselt bis zu 70 kW). Nach dem 24. Geburtstag erlischt die Eintragung und man ist berechtigt die Klasse A offen zu fahren ohne eine weitere Prüfung abzulegen
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen):
maximal 35 kW
Leistung/Gewicht maximal 0,2 kW/kg
Wer 2 Jahre im Besitz der Klasse A1 ist benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung
biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Mindestalter: 18 Jahre bei Direkteinstieg oder Aufstieg
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Krafträder (auch mit Beiwagen):
bis 125 cm³
maximal 11 kW
Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern:
über 50 cm³ oder
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
keine Klasse erforderlich
biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis
Wer 2 Jahre im Besitz der Klasse A1 ist benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl und ist nur innerhalb Deutschlands gültig.
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm3
maximal 11 kW
Leistung/Gewicht maximal 0,1 kW/kg
Fahrerlaubnis Klasse B mind. 5 Jahre
Mindestalter: 25 Jahre
Kein Einschluss von Klassen und keine Aufstiegsprüfung möglich. Ausbildung: 4 theoretische Unterrichtseinheiten Klasse A zu 90 Minuten und mindestens 10 praktische Übungsstunden zu 45 Minuten. Keine Prüfung notwendig, sie erhalten von der Fahrschule eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Diese Bescheinigung reichen sie zusammen mit einem biom. Passbild bei ihrer zugehörigen Führerscheinstelle ein.
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 4 kW und durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³ Nenndauerleistung / Nutzleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 270 kg, max. 2 Sitzplätze.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³ Nenndauerleistung / Nutzleistung von max. 4 kW bei leichten Straßenquads und max. 6 kW bei geschlossenem Fahrerraum (EU Klasse L6e), Leermasse max. 425 kg, max. 2 Sitzplätze (inklusive Fahrersitz)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen):
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und elektrischer Antrieb oder
Verbrennungsmotor mit 50 cm³ oder
Elektromotor mit maximaler Leistung bis zu 4 kW
Fahrräder mit Hilfsmotor:
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und elektrischer Antrieb
oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm³
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-Kfz (max. 350 kg Leermasse, bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie):
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und
maximal 50 cm³ (Fremdzündungsmotoren) und 4 kW (Dieselmotor oder Elektromotoren)
biom. Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs (9UE)
Mindestalter: 15 Jahre in Hessen
Ausbildung: Theorie und Praxis (keine Pflichtstunden)
Prüfung: Theorie und Praxis
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Bauart beschränkten Höchstgeschwindigkeit mit max. 25 km/h.
Krafträder (Zweiräder):
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
keine Klasse erforderlich
2 biom. Passbilder
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie