Schulung während der Probezeit – Schulung zum Punktabbau
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (ausgeschlossen AM, L, T), erhält diese auf Probe. Diese Probezeit ist befristet auf zwei Jahre.
Für Fahranfänger, die während der Probezeit einen Verstoß nach „Katalog A“ oder „Katalog B“ begehen und an einem ASF-Seminar teilnehmen müssen, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.
Katalog A enthält Verstöße wie: Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Überfahren einer roten Ampel, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung oder Schädigung anderer z.B. beim Überholen, oder durch Missachten des Rechtsfahrgebotes (Kurvenschneiden).
Katalog B enthält Verstöße wie: Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten, Fahren ohne Licht am Tage bei Starkregen (ohne konkrete Gefährdung anderer).
Das ASF Seminar setzt sich wie folgt zusammen.
Mindestens 6 Teilnehmer in 4 Sitzungen zu jeweils 135 Minuten, nach der 1. Sitzung erfolgt eine
30-minütige Fahrprobe.
Wer bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Das FES besteht aus zwei Maßnahmen – einem Verkehrspädagogischen- sowie Verkehrspsychologischen- Teil.
Den verkehrspädagogischen Bereich kann man bei uns in zwei Modulen zu je 90 Minuten absolvieren, die Module müssen in einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche durchgeführt werden.
Zur Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme sind Personen berechtigt, die eine Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nach § 4a Abs. 3 StVG besitzen. Der verkehrspsychologische Teil wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Er besteht aus zwei jeweils 75-minütigen Sitzungen, die zweite Sitzung darf frühestens 3 Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden
Aktuelle Informationen zu Verwarnungs- und Bußgelder findet man hier: BMDV – Informationen zum neuen Bußgeldkatalog (bmvi.de)